Informationen zum Ablauf

Ich arbeite als Wahllogopädin. Das bedeutet, Sie können die Rechnung zur Teilrefundierung der Therapiekosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kostenübernahme durch eine private Versicherung ist möglich.

Ablauf

Fach­ärztliche Ver­ordnung

Für jede logopädische Therapie ist eine fachärztliche Verordnung (von Kinderfachärztinnen, HNO-Ärztinnen, Neurologinnen, Zahnärztinnen, Kieferorthopädinnen) notwendig. Lassen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen und bringen Sie diese zu Beginn der logopädischen Therapie mit.

Erster Termin

Beim ersten Termin findet eine logopädische Diagnostik und ein Erstgespräch statt, bei dem der weitere Ablauf geklärt und gemeinsam Ziele an die Therapie gesetzt werden. Der zeitliche Rahmen wird je nach Ziel und Behandlungsfeld individuell festgesetzt.
 

Honorarnoten

Das Honorar ist nach jeder Einheit in Bar oder in Ausnahmefällen nach Legung einer Sammelrechnung mittels Banküberweisung zu entrichten.
 

Achtung bei Termin­ab­sagen

Im Leben passiert oft Unvorhergesehenes und Termine verschieben sich. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie die Termin­absage bitte mindestens 24 Stunden vorher bekannt. Kurzfristige Absagen muss ich leider in Rechnung stellen, diese Kosten können nicht eingereicht werden.